Zum 1. Juli 2022 startet die neue Förderperiode für die Thüringer Beratungsrichtlinie
Die Thüringer Beratungsrichtlinie richtet sich an KMUs mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen. Eine prinzipielle Einschränkung für spezifische Rechtsformen existiert nicht. So sind auch freie Berufe, Vereine, Genossenschaften und gemeinnützige Unternehmen förderfähig, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
- freie Berufe sind förderfähig, wenn sie nicht selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind
- gemeinnützige Vereine sind förderfähig, wenn sie auch gewerbliche Leistungen erbringen
Generell gilt, dass alle konzeptionellen Beratungsleistungen, sofern sie die oben beschriebenen Kriterien erfüllen, im Rahmen der Thüringer Beratungsrichtlinie gefördert werden können. Es können bis zu 20 Tagwerke von 950€/Tagwerk mit 50% gefördert werden. Nähere Einzelheiten finden Sie unter Thüringer Beratungsrichtlinie | bis zu 50 % Zuschuss (rkw-thueringen.de).
Die Triveda berät Sie gerne mit ihren akkreditierten Knut Langer und Dr. Lutz Mittelstädt zu folgenden Themen :
- Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
- Finanzierung und Investitionen
- Innovationsmanagement
- Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel
- Prozessbegleitung
Neu in der Richtlinie ist der Beratungsschwerpunkt „Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel“. Sprechen Sie uns an, wie wir ihr Unternehmen am dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen können.