Strom kostet. Lastspitzen kosten mehr.
Strompreise schwanken von Stunde zu Stunde, und die Netzentgelte richten sich nach Ihrer höchsten Last. Wer Energie speichert und Lasten gezielt verschiebt, senkt beide Kostenblöcke. Und er ist auf die neue Netzentgeltsystematik vorbereitet, die ab 2029 gelten soll.
Batteriespeicher
Batteriespeicher sind längst keine Zukunftstechnologie mehr. Für Industrie- und Gewerbebetriebe gehören sie heute zu den wirtschaftlich attraktivsten Hebeln, um Energiekosten zu senken. Ein Speicher kann mehrere Aufgaben gleichzeitig übernehmen:
- Lastspitzen kappen: Der Speicher deckt kurze Leistungsspitzen ab und senkt so den Leistungspreis, künftig die bestellte Netzkapazität.
- Strompreise nutzen: Laden in günstigen Stunden, entladen in teuren Stunden, besonders wirksam mit einem dynamischen Stromtarif.
- Atypische Netznutzung: Wer seine Höchstlast aus den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers verlagert, kann nach § 19 Abs. 2 StromNEV ein reduziertes individuelles Netzentgelt erhalten.
- Eigenverbrauch erhöhen: Solarstrom vom eigenen Dach wird gespeichert und später im Betrieb genutzt, statt ihn günstig einzuspeisen.
- Zusätzliche Erlöse: Freie Speicherkapazität lässt sich am Regelenergie- oder Strommarkt vermarkten.
Entscheidend ist die Kombination: Erst wenn alle Anwendungen aufeinander abgestimmt sind, rechnet sich ein Speicher in wenigen Jahren.
Thermische Speicher
Wärme lässt sich deutlich günstiger speichern als Strom. In Verbindung mit einem Elektrodenkessel oder einer Hochtemperatur-Wärmepumpe wird Strom in günstigen Stunden in Wärme umgewandelt und gespeichert, zum Beispiel in Heißwasser-, Dampf- oder Feststoffspeichern. Die Produktion greift darauf zu, wann sie die Wärme braucht. So wird Prozesswärme flexibel und unabhängig vom Gaspreis. Mehr dazu auf unserer Seite Elektrifizierung von Prozesswärme.
Lastflexibilität
Viele Verbraucher im Betrieb müssen nicht genau dann laufen, wenn sie es heute tun: Druckluft, Kälte, Lüftung, Pumpen oder einzelne Produktionsschritte lassen sich oft um Minuten bis Stunden verschieben. Ein Energiemanagementsystem mit Last- und Preisprognose steuert diese Anlagen automatisch, ohne den Produktionsablauf merklich zu stören. Lastflexibilität kostet meist wenig und ist oft der erste Schritt, bevor ein Speicher dimensioniert wird.
Neue Netzentgelte ab 2029: Was sich ändert
Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) läuft Ende 2028 aus. Die Bundesnetzagentur legt die Netzentgelte ab dem 1. Januar 2029 im Verfahren „AgNes“ (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) neu fest. Der Entwurf liegt seit dem 6. August 2026 vor, die endgültige Festlegung ist für Ende 2026 geplant. Nach dem Entwurf gilt:
- Kapazitätspreis statt Leistungspreis: Unternehmen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch bestellen künftig eine Netzkapazität und zahlen dafür einen Preis pro Kilowatt und Jahr. Wer die bestellte Kapazität überschreitet, zahlt einen Aufschlag. Speicher und steuerbare Lasten helfen, knapp zu bestellen und die Grenze sicher einzuhalten.
- Übergang für individuelle Netzentgelte: Bestehende Vereinbarungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV, etwa für Bandlast, sollen für Bestandskunden unter bestimmten Bedingungen bis Ende 2031 weitergelten. Danach sollen Rabatte stärker an eine netzdienliche, flexible Fahrweise gekoppelt werden.
- Speicher: Die Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bleibt für Speicher erhalten, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen und ihre Investitionsentscheidung rechtzeitig nachweisen. Für später errichtete Speicher ist ein Kapazitätsentgelt vorgesehen.
- Zeitvariable Netzentgelte: Dynamische Netzentgelte sollen in einer gesonderten Festlegung geregelt und frühestens ab 2030 eingeführt werden.
Für Ihre Investitionsentscheidung heißt das: Ein Speicher- oder Flexibilitätsprojekt sollte sowohl nach den heutigen Regeln als auch nach der Systematik ab 2029 gerechnet werden. Genau das übernehmen wir für Sie.
Stand: Oktober 2026. Quellen: Bundesnetzagentur, Festlegungsentwurf AgNes (Az. GBK-25-01-1#3) vom 6. August 2026 und Zwischenstand vom 27. Mai 2026. Die Festlegung ist noch nicht endgültig; Details können sich ändern.
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